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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026
Hinweis

Diese Bedingungen wurden als branchenspezifischer Entwurf nach deutschem Umzugsrecht erstellt. Vor dauerhafter geschäftlicher Verwendung sollten sie durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt anhand Ihres konkreten Betriebs geprüft werden.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Umzüge, Transporte, Möbelmontagen, Packleistungen, Entrümpelungen und damit verbundene Leistungen von Mehr als Umzug Transporte, Inhaber Ali Yaqubi, Hammer Steindamm 123, 20535 Hamburg, nachfolgend „Auftragnehmer“. Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.

2. Angebot und Vertragsschluss

Online angezeigte Preise beruhen auf den vom Auftraggeber gemachten Angaben. Ein verbindlicher Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande. Weichen Menge, Beschaffenheit des Umzugsguts, Zugangswege, Etagen, Aufzüge, Laufwege oder vereinbarte Zusatzleistungen von den Angaben ab, kann eine angemessene Preisanpassung vereinbart werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

3. Leistungsumfang

Umfang und Termin der Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Bei Umzugsverträgen umfassen die Pflichten des Frachtführers gemäß § 451a HGB grundsätzlich auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Ver- und Entladen des Umzugsguts. Welche Pack-, Montage-, Entrümpelungs- oder Entsorgungsarbeiten konkret geschuldet sind, bestimmt die Auftragsbestätigung.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung wesentlichen Umstände richtig und vollständig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Menge und Art des Umzugsguts, besonders schwere oder sperrige Gegenstände, Zufahrten, Etagen, Aufzugmaße, Laufwege, Parkmöglichkeiten sowie erforderliche Genehmigungen.

Gefährliches Gut ist vor Vertragsschluss allgemein zu benennen. Wertgegenstände, Geld, Urkunden, Edelmetalle, Schmuck, Pflanzen, Tiere oder besonders empfindliche Gegenstände sind gesondert anzuzeigen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass nicht vom Auftragnehmer übernommene Verpackungsarbeiten rechtzeitig und transportsicher abgeschlossen sind.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise einschließlich der dort ausgewiesenen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Ablieferung beziehungsweise Abschluss der Leistung fällig. Nachweislich erforderliche, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen werden nur berechnet, soweit sie vom Auftraggeber veranlasst oder seinem Risikobereich zuzurechnen sind.

6. Kündigung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Frachtvertrag nach § 415 HGB jederzeit kündigen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer nach Maßgabe des Gesetzes entweder die vereinbarte Fracht unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs oder ein Drittel der vereinbarten Fracht als Fautfracht verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen aus dem Risikobereich des Auftragnehmers, gelten die gesetzlichen Einschränkungen.

7. Verzögerungen und Hindernisse

Bei Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 419 HGB. Entstehen Wartezeiten oder Mehraufwand aus Umständen im Risikobereich des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, insbesondere für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts zwischen Übernahme und Ablieferung. Der gesetzliche Haftungshöchstbetrag für Verlust oder Beschädigung beträgt gemäß § 451e HGB 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Vertragserfüllung benötigt wird.

Die besonderen gesetzlichen Haftungsausschlussgründe des § 451d HGB bleiben unberührt, etwa bei unzureichender Verpackung durch den Auftraggeber, eigenständigem Be- oder Entladen, Beförderung nicht angezeigter Wertgegenstände, Pflanzen oder Tieren sowie bei natürlicher oder mangelhafter Beschaffenheit des Guts. Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten nicht, soweit ihre Voraussetzungen nach § 451g HGB entfallen. Gegenüber Verbrauchern wird von zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen nicht zu deren Nachteil abgewichen.

9. Schadensanzeige und Verjährung

Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind spätestens am Tag nach der Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform und möglichst konkret anzuzeigen (§ 451f HGB). Gesetzliche Verjährungsfristen, insbesondere § 439 HGB, bleiben unberührt.

10. Widerruf bei Verbraucherverträgen

Bei Verträgen über die Beförderung von Waren, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB regelmäßig kein Widerrufsrecht. Soweit im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert belehrt.

11. Verbraucherschlichtung

Wir sind nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.

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